Für ein Ehescheidungsverfahren nach deutschem Recht benötigen wir von Ihnen eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde sowie eine unterschriebene Prozessvollmacht.
Das Formular für die Prozessvollmacht erhalten Sie von uns zur Unterschrift. Sollten aus Ihrer Ehe gemeinsame minderjährige Kinder hervorgegangen sein, dann benötigen wir auch Kopien von deren Geburtsurkunden zur Vorlage beim Amtsgericht.
Sollten Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, dann benötigen wir von Ihnen außerdem eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses.
Sofern Ihre Heiratsurkunde oder auch die Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder nicht in deutscher Sprache ausgestellt worden sind, so benötigen wir neben der Kopie der Originalurkunden auch eine amtlich beglaubigte Übersetzung der Urkunden in die deutsche Sprache.
Sollten Sie nicht in der Lage sein, die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten für das Ehescheidungsverfahren sofort und in voller Höhe zu bezahlen, können wir für Sie einen Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe stellen. Dafür benötigen wir von Ihnen die vollständig ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen. Das Formular dazu finden Sie auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt Prozesskostenhilfe.
Alle Ihre Angaben in diesem Formular müssen Sie für das Gericht zur Prüfung durch geeignete Nachweise, zum Beispiel Kopien der Kontoauszüge, belegen. Sollten Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Sofern neben der Ehescheidung noch weitere Folgen der Trennung und Scheidung zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner zu klären sein, zum Beispiel Fragen des Unterhalts, des Vermögensausgleichs oder Fragen bezüglich der gemeinsamen Kinder, dann werden weitere Informationen und Unterlagen benötigt. Dies können wir in einem individuellen Beratungsgespräch direkt miteinander klären.