Die Höhe des Unterhalts bemisst sich grundsätzlich nach den Einkünften, die die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt haben. Wenn sich das Einkommen der Ehegatten nach der Trennung erhöht, weil z. B. eine normale Gehaltssteigerung durch den Arbeitgeber, ein neuer Tarifvertragsabschluss oder eine übliche Beförderung erfolgte, dann wird das neue Einkommen bei der Ermittlung der Unterhaltshöhe zugrunde gelegt.