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Der Kinderbonus 2020 und die Kindesunterhaltszahlungen

Wegen der zusätzlichen Belastung für Familien mit Kindern während der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung in ihrem Corona-Konjunkturpaket den sogenannten Kinderbonus als finanzielle Hilfe beschlossen. Der Kinderbonus in Höhe von einmalig 300,00 € für jedes Kind ist ein Bonus zum Kindergeld. Ihn erhalten daher alle diejenigen Eltern, die im Jahr 2020 den Anspruch auf Zahlung des Kindergeldes hatten.

Der Kinderbonus wird in zwei Raten ausgezahlt. Kindeseltern, die im September und Oktober Kindergeld beziehen, erhalten die erste Auszahlung des Kinderbonus im September 2020 in Höhe von 200,00 € und die zweite Rate dann im Oktober 2020 in Höhe von 100,00 €. Dies werden separate Zahlungen zu den regulär laufenden Kindergeldzahlungen sein.

Für Kinder, die in einem anderen Monat im Jahr 2020 als im September und Oktober Anspruch auf Kindergeld hatten oder haben wird der Kinderbonus zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt werden. Dann ebenfalls in zwei Raten.

Der Kindergeldbonus wird von der Familienkasse an denjenigen Elternteil ausgezahlt, an den auch das Kindergeld ausgezahlt wird.

Wenn bei getrennt lebenden Kindeseltern der andere Elternteil den Mindestkindesunterhalt oder mehr zahlt oder wenn sich beide Eltern die Betreuung des minderjährigen Kindes paritätisch teilen, dann steht auch beiden Elternteilen jeweils die Hälfte des Kinderbonus zu. 

Dies bedeutet für den Elternteil, der Kindesunterhalt an den anderen Elternteil (der das Kindergeld und damit auch den Kinderbonus bezieht) zahlt, dass er seine Unterhaltsbeträge für jedes Kind einmalig im September 2020 um 100 € und im Oktober 2020 um 50 € kürzen kann. Ab November 2020 ist er dann wieder zu den regulären Unterhaltszahlungen verpflichtet.