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Wie gestaltet sich der Kindesunterhalt

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Mindestunterhalt für minderjährige Kinder zum 01.01.2019 neu festgesetzt. Diese Neufestsetzung wirkt sich unmittelbar auf die Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2020 aus.

  1. Altersstufe (0 – 5 Jahre): 369,00 Euro
  2. Altersstufe (6 – 11 Jahre): 424,00 Euro
  3. Altersstufe (12 – 17 Jahre): 497,00 Euro

Seit Inkrafttreten der Unterhaltsreform zum 01.01.2008 bildet der Mindestunterhalt die zentrale Bezugsgröße für den Unterhalt minderjähriger Kinder. Der Mindestunterhalt basiert auf dem Bericht der Bundesregierung zum Existenzminimum für Erwachsene und Kinder, der alle zwei Jahre vorgelegt wird.